Baugenehmigung für Balkon in Stuttgart –
Die neue LBO klar erklärt
Die Landesbauordnung Baden-Württemberg wurde 2025 grundlegend reformiert. Neue Verfahrenswege, eine Genehmigungsfiktion und das digitale Bauantragsportal ViBa-BW (ab 1. Juni 2026) verändern, wie Balkonprojekte in Stuttgart genehmigt werden. Wir erklären, was das für Ihr Vorhaben bedeutet.
Genehmigung inklusive
Wir übernehmen alle Behördengänge in Stuttgart
Was die LBO-Reform 2025 für Balkonbau bedeutet
Die neue Landesbauordnung Baden-Württemberg, die im Jahr 2025 in Kraft getreten ist, bringt drei wesentliche Neuerungen für Balkonprojekte in Stuttgart:
- Erweiterte Verfahrensfreiheit für kleinere Vorhaben nach § 50 LBO
- Genehmigungsfiktion nach § 58 Abs. 1a LBO: Antrag gilt nach Fristablauf als genehmigt
- Vereinfachtes Verfahren dauert nur noch einen Monat statt wie bisher deutlich länger
- Digitales Bauantragsportal ViBa-BW ab 1. Juni 2026 – Stuttgarts Baurechtsamt stellt um
Die drei Verfahrenswege in Stuttgart
Bestimmte Balkone können in Baden-Württemberg verfahrensfrei errichtet werden, wenn sie die Voraussetzungen des § 50 LBO und des dazugehörigen Anhangs erfüllen – insbesondere ein maximaler Bruttorauminhalt von 40 m³. Wichtig: Verfahrensfreiheit bedeutet nicht Rechtlosigkeit. Abstandsflächen (§ 5 LBO: Vorbauten max. 1,5 m Tiefe, max. 5 m Breite, mind. 2 m von Grundstücksgrenze), Brandschutz und Bebauungsplan müssen trotzdem eingehalten werden. Der Bauherr trägt die volle Verantwortung.
Das vereinfachte Verfahren gilt seit der LBO-Reform 2025 verpflichtend für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 4 (und deren Nebengebäude). Es prüft planungsrechtliche Zulässigkeit und Abstandsflächen. Technische Aspekte wie Standsicherheit und Brandschutz liegen in der Eigenverantwortung des Bauherrn. Seit 2025 gilt hier die Genehmigungsfiktion nach § 58 Abs. 1a LBO.
Das vollständige Verfahren kommt bei komplexeren Vorhaben zum Einsatz – etwa bei Gebäudeklasse 5, Denkmalschutz, schwierigen Abstandsflächen oder wenn andere Fachbehörden (Denkmalschutzamt, Naturschutz) beteiligt werden müssen. Auch hier gilt seit 2025 die Genehmigungsfiktion nach drei Monaten.
Die Genehmigungsfiktion nach § 58 Abs. 1a LBO
Neu seit der LBO-Reform 2025: Wenn das Stuttgarter Baurechtsamt über einen Bauantrag im vereinfachten Verfahren nicht innerhalb der Fiktionsfrist entschieden hat, gilt der Antrag kraft Gesetzes als genehmigt. Die Frist läuft ab dem Zeitpunkt, an dem vollständige Bauvorlagen vorliegen.
Abstandsflächen in Stuttgart: § 5 LBO im Detail
Balkone sind bauordnungsrechtlich Vorbauten. In Baden-Württemberg gilt nach § 5 LBO: Vorbauten dürfen bis zu 1,5 m in die Abstandsfläche hineinragen, wenn sie nicht breiter als 5 m sind und mindestens 2 m von der Grundstücksgrenze entfernt bleiben.
Überschreitet der Balkon die 1,5-m-Grenze, gilt der VGH-Beschluss vom 30.10.1985 (BRS 44, Nr. 102): Die Abstandsfläche bemisst sich dann nicht ab der Hauswand, sondern ab der Balkonspitze. Das kann in verdichteten Stuttgarter Altbauquartieren zu Problemen führen – wir prüfen das vorab.
Denkmalschutz in Stuttgart
Stuttgarts Innenstadtquartiere – besonders der Stuttgarter Westen, Heslach und die Gründerzeitviertel in Bad Cannstatt – haben viele denkmalgeschützte Gebäude und Gebiete mit Gestaltungssatzungen. Hier gelten besondere Anforderungen:
- Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg erforderlich
- Gestaltung muss dem historischen Charakter des Gebäudes entsprechen
- Filigrane Systeme (hängende Balkone, schmale Konsolen) oft genehmigungsfähig
- Stahlbalkone mit schlichter Optik werden häufig bevorzugt genehmigt
- Genehmigungsverfahren dauert in Denkmalschutzobjekten 1–3 Monate länger
Kosten der Baugenehmigung in Stuttgart
| Kostenposition | Typischer Betrag | Anmerkung |
|---|---|---|
| Behördengebühren (Stuttgart) | 300 – 900 € | Je nach Verfahrensart und Projektwert |
| Architektenleistungen / Bauvorlagen | 1.500 – 2.500 € | Nur Bauvorlageberechtigte dürfen einreichen |
| Statikgutachten | 600 – 2.000 € | Höher bei Hanglagen und komplexen Konstruktionen |
| Gerüst-Sondernutzung | 300 – 800 € | Gebühr für Gehweg-/Straßennutzung in Stuttgart |
ViBa-BW: Digitales Bauantragsportal ab 1. Juni 2026
Das Baurechtsamt Stuttgart führt am 1. Juni 2026 das landesweite Portal „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg" (ViBa-BW) ein. Ab dann werden Bauanträge, Voranfragen, Kenntnisgabeverfahren und Abgeschlossenheitsbescheinigungen ausschließlich digital eingereicht. Wir sind bereits auf das neue System vorbereitet und reichen Ihre Unterlagen direkt über ViBa-BW ein.
Wir übernehmen Ihre Genehmigung komplett
Kostenlose Machbarkeitsprüfung
Wir prüfen, welches Verfahren für Ihr Vorhaben gilt – Verfahrensfreiheit, Kenntnisgabe oder Baugenehmigung.
Planunterlagen durch unser Architektenbüro
Vollständige, prüffähige Unterlagen für das Stuttgarter Baurechtsamt – korrekt, vollständig, fristwahrend.
Digitale Einreichung via ViBa-BW
Wir reichen Ihren Antrag digital ein und überwachen Fristen und Genehmigungsfiktion für Sie.
Baugenehmigung – Produktion startet
Mit Genehmigung in der Hand beginnt die Produktion Ihres Balkons.
Häufige Fragen zur Baugenehmigung in Stuttgart
Kann ich den Bauantrag selbst in Stuttgart einreichen?
Nein. In Baden-Württemberg dürfen Bauanträge nur von bauvorlageberechtigten Personen eingereicht werden – in der Regel Architekten oder Bauingenieure mit entsprechender Qualifikation. Wir koordinieren das komplett für Sie.
Was ist das Kenntnisgabeverfahren?
Das Kenntnisgabeverfahren ist eine vereinfachte Form des Baugenehmigungsverfahrens, bei der die Behörde das Vorhaben zur Kenntnis nimmt. Es setzt voraus, dass sich das Vorhaben innerhalb eines gültigen Bebauungsplans befindet und alle Voraussetzungen erfüllt. Mit der Einreichung beginnt eine Frist – nach der Frist kann mit dem Bau begonnen werden, sofern keine Einwände eingegangen sind.
Gilt die Genehmigungsfiktion auch für Denkmalschutzobjekte?
Nein. Die Genehmigungsfiktion greift nicht, wenn Stellungnahmen ausstehender Behörden – wie des Landesamts für Denkmalpflege – noch fehlen. Bei denkmalgeschützten Gebäuden in Stuttgart sollten Sie mehr Zeit einplanen.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung baue?
In Baden-Württemberg sind Bußgelder von 500 € bis 500.000 € möglich. Hinzu kommen Rückbauverpflichtungen und der Verlust des Versicherungsschutzes. Wir raten dringend davon ab – und machen die Genehmigung für Sie unkompliziert.